Häufige Fragen (FAQ)
Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie muss ich diese zurückgeben?
Was muss ich alles tun?
Was mache ich bei anhaltender Lärmbelästigung?
Sie wohnen in Mehrfamilienhäusern. Es ist vollkommen normal, dass Sie Wohngeräusche Ihrer Nachbarn hören können. Auch Kinder gehören zu unserer Gesellschaft und dürfen sich auch bemerkbar machen. Wenn Sie sich gestört fühlen, hilft oft ein Gespräch mit den Nachbarn, die Situation zu klären. Wenn Störungen das normale Maß deutlich überschreiten und wiederholt vorkommen, bitten wir Sie, uns ein Lärmprotokoll über die Störungen von 2-3 Wochen zu schicken, damit wir einen konkreten Eindruck von der Situation bekommen können.
Mein/e Partner/in möchte ein- bzw. ausziehen. Was müssen wir tun?
Im Falle eines Einzuges melden sich die zukünftigen Bewohner mit einer Selbstauskunft bei uns.
Dann kann ein gemeinsamer neuer Mietvertrag erstellt werden. Läuft das Mietverhältnis auf beide
Partner und eine Mietpartei möchte ausziehen, muss das Mietverhältnis von beiden gekündigt werden.
Bitte vermerken Sie dann in der Kündigung, welcher Vertragspartner in der Wohnung verbleiben
möchte. Auch in diesem Fall benötigen wir eine Selbstauskunft des verbleibenden Partners.
Ich habe einen Schaden gemeldet, der Handwerker meldet sich aber nicht bei mir.
Was kann ich tun?
Termine werden grundsätzlich nach der Auftragsvergabe zwischen Handwerker und Mieter direkt
vereinbart. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wenden Sie sich bitte an uns.
Ich habe Sperrmüll. Wann kann ich diesen entsorgen?
Die Sperrmülltermine werden per Aushang ca. 3 mal im Jahr mitgeteilt.
Ich habe mich aus der Wohnung ausgesperrt. Was kann ich tun?
Wir haben keine Schlüssel für Ihre Wohnung. Bitte kontaktieren Sie einen Schlüsseldienst.
Was tun bei einem technischen Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Das Fernsehsignal ist gestört. Was kann ich tun?